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Sprötau
Straße des Friedens 10, 99610 Sprötau
Olbersleben
Kölledaer Straße 38, 99628 Olbersleben - info∂fahrschule-h-r-sachs.de
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Sprötau
Samstags: 13:00 – 15:00 UhrOlbersleben
Donnerstags: 18:00 – 20:00 Uhr
Berufskraftfahrerweiterbildung
Für Sicherheit im Güterverkehr
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Seit dem 10. September 2020 läuft die "dritte Welle" mit umgestalteten Modulen.
Für Terminabsprachen und weitere Informationen treten Sie einfach mit uns in Kontakt.
Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
Die Inhalte des Moduls:
- Der Einfluss des Fahrers auf die Wirtschaftlichkeit
- Alternative Antriebe im Nutzfahrzeugbereich
- Fahrerassistenzsysteme – Funktion, Bedienung, Grenzen und Gefahren
- Vom manuellen zum autonomen Fahren
- Stausünden
- Pannenursachen und häufige Fahrzeugmängel
- Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: KEP und Verteilerverkehr, Güterfernverkehr, Baustelle, Forst- und Landwirtschaft, Entsorgung
Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
Die Inhalte des Moduls:
- Grundlagen zu Lenk- und Ruhezeiten, sowie Arbeitszeit und Ausnahmeregelungen
- Besondere Anwendungsszenarien der Sozialvorschriften, z. B. 12-Tage-Regel für den Fernreiseverkehr und Mehrfahrerbesatzung
- Handhabung des Fahrtenschreibers, inkl. „OUT“-Einstellung
- Der neue Smart-TCO und Fahrerkarten der 2. Generation
- Neue Funktionen der Smart-TCO-Technik
- Praktische Hinweise zum Fahreralltag und zum Verhalten bei Verkehrskontrollen
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Die Inhalte des Moduls:
- Entstehung von Gefahren, Gefahrenkontrolle und Gefahrenbewusstsein
- Einschränkungen durch Biorhythmus, Klima, Medikamente/Drogen/Alkohol oder Ablenkung
- Wahrnehmungstäuschungen wie Scheinbewegungen, falsche Größenwahrnehmung, Halluzinationen und Illusionen
- Fahrerselbstbild, Risikoverhalten und Kommunikation im Straßenverkehr
- Umgang mit Gefahren in der Praxis
- Verhalten bei Notfällen
Modul 4: Schadenprävention
Die Inhalte des Moduls:
- Folgen von Schäden und Unfällen für Transporteure und wie sie vermieden werden können
- Schadensprävention für Fahrzeuge und Güter
- Tipps und Hinweise zur Förderung eines positiven Images des Unternehmens durch effektive Kommunikation und Förderung der Kundenzufriedenheit
- Schutz vor Kriminalität und Schleusung
- Stressbewältigungsstrategien für Fahrer
- „Frigo“-Erweiterungsmodul zu temperaturgeführten Transporten mit Informationen zum fachgerechten und schadensfreien Transport temperaturempfindlicher Güter
Modul 5: Sicherheit für Ladung und Fahrgast
Die Inhalte des Moduls:
- Rechtliche Grundlagen
- Kräfte und Gegenkräfte
- Sicherungsarten und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Lastverteilung, Be- und Entladen
- Beförderung von Gefahrgut (Freimengenregelung)
- Sicherheitsmängel und Fahrzeugkontrollen
- Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: Planen- und Pritschenaufbau, Koffer- und Containeraufbau, KEP und Verteilerverkehr, Spezialaufbauten
Berufskraftfahrer Qualifikation: Ausnahmen des BKrFQG
Kein Gesetz ohne Ausnahmen. Das gilt auch für das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).
Die Ausnahmen von der Pflicht, eine Grundqualifikation und Weiterbildung zu absolvieren sind im §1 Absatz 2 des BKrFQG festgelegt.
Keine Grundqualifikation und Weiterbildung benötigen die Fahrer zum Beispiel bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen,
- deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,
- die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,
- die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,
- Fahrten zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung,
- Fahrten zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das vom Fahrer zur Ausübung des Berufs benötigt und verwendet wird, sofern es sich beim Führen des Kfz nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (Handwerkerregelung),
- Fahrten mit Ausbildungsfahrzeugen zum Erwerb von Führerschein, Grundqualifikation und Weiterbildung,
- Nichtgewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken
Ob eine Ausnahmeregelung anwendbar ist, ist einzelfallabhängig. Anhaltspunkte und Hilfestellungen bieten die vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) veröffentlichten
Anwendungshinweise zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht.